Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 367/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Tatsachen; Begründung der Entscheidung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Entscheidung des Tatrichters von einem Regelfahrverbot abzusehen; Absehen vom Regelfahrverbot bei besonderen damit verbundenen beruflichen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Judicialis
BKatV § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKatV § 4
Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Tatsachen; Begründung der Entscheidung
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Anforderung an Urteilsgründe bei Absehen von Regelfahrverbot
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04
Fahrverbot; Absehen; Gründe; tatrichterliches Ermessen
Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 367/04
Die eigenen Angaben des Betroffenen sind zudem nicht ungeprüft und unkritisch hinzunehmen, sondern hinsichtlich der Glaubhaftigkeit in geeigneter Weise zu überprüfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04 - 11.03.1997 - 3 Ss OWi 100/97 - und 24.05.1998 - 3 Ss OWi 1960/98 -).Der Umstand, dass der Betroffene durch die ihm vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung erstmalig straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist und sein Fehlverhalten eingeräumt hat, rechtfertigt ebenfalls kein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes (vgl. Senatsbeschluss vom 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04 - m.w.N.).
- OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen …
Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 367/04
Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - 26.02.2003 - 3 Ss OWi 1065/01 - 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 - 25.05.1999 - 3 Ss OWi 195/99 - OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366). - OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95
Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot …
Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 367/04
Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - 26.02.2003 - 3 Ss OWi 1065/01 - 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 - 25.05.1999 - 3 Ss OWi 195/99 - OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366). - BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 367/04
Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH NZV 1992, 286, 288). - OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96
Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 367/04
Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - 26.02.2003 - 3 Ss OWi 1065/01 - 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 - 25.05.1999 - 3 Ss OWi 195/99 - OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
- OLG Hamm, 06.12.2007 - 3 Ss OWi 421/07
Geschwindigkeitsüberschreitung; leichte Fahrlässigkeit; Augenblicksversagen
Es ist - gerade auf einer Bundesautobahn - naheliegend und daher zu erörtern, ob vor der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen, etwa in Form eines sogenannten "Geschwindigkeitstrichters", vorhanden waren, so dass vor diesem Hintergrund angesichts der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung die Annahme einer nur einfachen Fahrlässigkeit ausgeschlossen wären (zu vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.03.1998 - 3 SsOWi 268/98 - und vom 29.06.2004 - 3 SsOWi 367/04 - ).